Wer liebt sie keineswegs, die freien Kalendertage zum Abspannen und pausieren, die bestimmt nicht vom ordnungsgemäßen Urlaub abgezogen werden, alldieweil, dass sie auf Ebene des Bundes bestimmt wurden. Hier in der Alpenrepublik sieht es auf dem ersten Blick ausgesprochen schwer verständlich aus, wie die Feiertage geregelt wurden. Alle 12 Kantone geniessen bedeutende Ungebundenheiten, bei der Bestimmung der Feiertage, wie es sich aufzeigen wird. Bloß wenn wer mal etwas tiefgehender hinschaut, ist es ganz und gar nicht echt so diffizil, wie es den ersten Anschein hat.
Welche gesetzliche und nicht gesetzliche freie Tage gelten in allen Regierungsbezirken?
Zunächst einmal gibt es den einzigen auf eidgenössischer Bundesebeneausgemachten freie Tag in der Alpenrepublik und das ist die Feier des Bundes, die jedes Jahr am ersten .08 stattfindet. Alle übrigen Feiertage werden ausnahmslos von den Regierungsbezirken selber auserkoren. Demzufolgedessen hat die komplette Alpenrepublik nur 3 weitere gesetzliche und oeffentliche Feiertage, die im ganzen Staat Bedeutung haben. In diesem Fall handelt es sich um den Christi Himmelfahrt, Jahresanfang und der erste Weihnachtsfeiertag. Hinzu kommen hier die (dummerweise) immerwährend auf einen letzten Tag der Woche (Son.) fallenden gesetzliche und oeffentliche Feiertage, für die gesamte Eidgenossenschaft, und zwar Pfingst-Sonntag und heiliger Sonntag (Ostern). Und an diesem Punkt hören dann die Gemeinsamkeiten auf. Eventuell ist es noch denkbar, den eidgenössischen Dank- und Bettag mit einzubeziehen, welches hingegen schon bei weitem nicht mehr richtig ist, da er nicht im Gebiet Genf gilt.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Bezirke zum Gestalten der gesetzliche und oeffentliche freie Tage?
Und an diesem Punkt nun wird es erstaunlich. Da dieVerwaltungsbezirke durch das geltung habende Recht, in der Alpenrepublik, über eine große Anzahl Unabhängigkeiten befinden, gesetzliche und nicht gesetzliche Feiertage zu verfügen. Jeder Verwaltungsbereich hat die Möglichkeit, bis zu acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.)gleichzustellen, an dem niemals gearbeitet werden brauch. Außerdem kommen hier die vom Kreis oder der Gemeinde selber festgesetzten gesetzlichen freien Tage. Diese vom jeden Regierungsbezirk selbst geregelten Festtage brauchen ganz und gar nicht den Regelungen der 8 Tage im Jahr dem siebenten Tag der Woche (Son.) gleichgestellten gesetzliche und oeffentliche Feiertagen folgen. So ist es möglich, das in einigen Regierungsbezirken über beachtlich mehr und in anderen über erheblich weniger gesetzliche und nicht gesetzliche freien Tagen verfügt werden kann. Um das Gesamte noch ein wenig opaker zu gestalten, verfügen die Verwaltungsbereiche nun ausserdem über das Recht, halbe öffentliche Feiertage zu erlauben. Einzelne Sektoren innerhalb der Bezirke können nun noch “nicht” gesetzliche Ruhetage hinzufügen, an denen den vollstaendigen oder den halben Tag gar nicht gearbeitet werden muss. Alles durchschaut? Fein! Die einzelnen Richtlinien der Verwaltungsbezirke für gesetzliche, öffentliche oder kirchliche Festtage würde hier nun den Rahmen total sprengen, wie sicherlich ein jeder begreift.
War das echt so schwierig?
Wie man sehen kann, schaut es auf den allerersten Blick total kompliziert aus, wie die gesetzliche und oeffentliche Feiertage in der Eidgenossenschaft geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um einiges einfacher, da im jeweiligen Wohnbezirk wohl ein jeder weiß, wann er nicht zu arbeiten hat. Bleibt am Abschluss nur das Fazit. Sollten Sie in die Eidgenossenschaft umziehen wollen oder innerhalb der Schweizerische Eidgenossenschaft dislozieren wollen, machen Sie sich das World Wide Web zunutze, um im Vorfeld herauszubekommen, wo Sie über die meiste arbeitsfreie Zeit verfügen.